Für die Teilnahme an „Experts Share EXPERT“ (nachfolgend „Aktion“) gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“). Mit der Teilnahme an der Aktion erkennen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
1.1. Veranstalter der Aktion ist die Scintilla AG, Luterbachstrasse 10, 4528 Zuchwil, Schweiz (nachfolgend „Bosch“ genannt). Der Versand der Gewinne erfolgt über die Firma „michael seefeldt. DirektMarketing GmbH“, Beim Erlenwäldchen 20, 71522 Backnang, Deutschland, im Auftrag von Bosch (nachfolgend „Agentur“).
1.2. Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Meta (Facebook, Instagram, YouTube) oder Google Display Network (GDN) (nachfolgend „Social-Media-Plattformen“) und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Keine der Social-Media-Plattformen ist Ansprechpartner für die Aktion. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Daten und Informationen ist nicht die Social-Media-Plattform, sondern Bosch. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion sind an Bosch, mkb.on@bosch.com (Betreff: „Experts Share EXPERT“) zu richten.
2.1. Die Aktion läuft vom 8. November 2024, 08:00 Uhr CET bis zum 4. Dezember 2024, 08:00 Uhr CET (nachfolgend „Aktionszeitraum“).
2.2. Die Aktion findet ausschliesslich in der Schweiz statt.
3.1. Zur Registrierung für die Aktion ist eine Benutzeranmeldung auf der Webseite der Aktion erforderlich. Die ersten 50 Teilnehmer, die sich auf der Landing Page der Kampagne anmelden, erhalten einen Registrierungspreis. Der Registrierungspreis für die ersten 25 Teilnehmer ist je ein XoXo Day (www.xoxoday.com) e-Gutschein im Wert von CHF 25. Die nächsten 25 registrierten Teilnehmer (26-50) erhalten je ein Muster des Bosch EXPERT-Zubehörs, entsprechend dem Material, das der Teilnehmer gemäss seinen Registrierungsdaten in seiner täglichen Arbeit am häufigsten verarbeitet, im Wert von bis zu CHF 25 (pro Muster). Um sich anzumelden, muss der Teilnehmer die folgenden persönlichen Daten auf der Landing Page unter der URL [https://www.bosch-professional.com/ch/de/leistungsklassen/expert/share/] (nachfolgend „Website“) angeben:
- Nachname,
- Vorname,
- E-Mail Adresse,
- Berufsbezeichnung,
- am häufigsten verarbeitetes Material,
- Produktanwendung
3.2. Um in den Pool der teilnahmeberechtigten Teilnehmer des Gewinnspiels (nachfolgend “Teilnehmer”) aufgenommen zu werden, müssen die registrierten Teilnehmer - zusätzlich zu den in Ziffer 3.1 genannten Daten - die URL des Social-Media-Posts mit dem Video-Testimonial über das EXPERT-Zubehörsortiment, Bosch Elektrowerkzeuge der höchsten Leistungsklasse, auf der Landing Page, die dem Teilnehmer nach der Anmeldung per E-Mail mitgeteilt wird, teilen.
3.3. Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos und freiwillig.
3.4. Teilnahmeberechtigt ist nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich persönlich zur Teilnahme anmeldet. Der Teilnehmer verpflichtet sich, wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Die Teilnahme über automatisierte Verfahren, gefälschte Identitäten oder der Identitäten Dritter ist unzulässig. Bosch behält sich in diesen Fällen den Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vor.
3.5. Mitarbeiter von Bosch und anderen an der Unternehmen, die an der Durchführung der Aktion beteiligt sind, sowie deren Angehörige, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Angehörige im Sinne dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Verwandte ersten und zweiten Grades.
4.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf seinem Social-Media-Kanal/-Profil einen Videobeitrag zu erstellen, der den in der Anlage dieser Teilnahmebedingungen genannten Anforderungen entspricht und den Link bis zum 4. Dezember 2024, 08:00 Uhr CET, auf der bereitgestellten Bosch-Webseite hochzuladen (die URL zu dieser Website wird dem Teilnehmer nach der Anmeldung per E-Mail mitgeteilt). Hierzu muss der Teilnehmer seinen Social-Media-Kanal auf „Öffentlich“ stellen. Der Teilnehmer kann mehr als eine Social-Media-Beitrag-URL mit Bosch teilen. Mehrere Videobeiträge erhöhen die Gewinnchancen nicht. Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
4.2. Bei der Nutzung des Elektrowerkzeugs und Zubehörs während der Erstellung des Videos ist der Teilnehmer verpflichtet, die Bedienungsanleitung (insbesondere die Verwendung der angegebenen Schutzausrüstung) zu beachten und allgemein gültige Sicherheitsvorkehrungen zum sicheren Umgang mit Elektrowerkzeugen und Zubehör zu treffen. Geltendes Recht ist zwingend einzuhalten.
4.3. Teilnehmer, deren Videos nicht innerhalb des Aktionszeitraums hochgeladen werden oder die anderweitig gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Bestimmungen verstossen, werden von der Aktion ausgeschlossen. Bosch ist ferner berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschliessen, deren Videobeiträge nach Einschätzung von Bosch ungeeignet, unangemessen, anstössig, beleidigend oder rufschädigend sind oder politische, religiöse, rassistische, sexuelle, diskriminierende, anderweitig herabwürdigende oder sonstige Inhalte enthalten, die nicht im Unternehmensinteresse von Bosch stehen.
4.4. Veröffentlichungen hat der Teilnehmer auf Verlangen von Bosch unverzüglich zu löschen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstossen wurde. Die Veröffentlichung auf dem eigenen Social-Media-Kanal/-Profil entbindet den Teilnehmer nicht von der eigenen Haftung und der Teilnehmer stellt Bosch von etwaigen Ansprüchen Dritter gemäss Ziffer 8 frei.
4.5. Die Veröffentlichung muss klar als „Werbung“ bzw. „Werbevideo“ gekennzeichnet sein und die Richtlinien des jeweiligen Plattformanbieters müssen strikt eingehalten werden. Hält der Teilnehmer diese Vorgaben nicht ein und Bosch erlangt hiervon Kenntnis, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Beitrag auf Verlangen von Bosch unverzüglich zu Löschen. Bosch ist ferner berechtigt, den Teilnehmer von der Aktion auszuschliessen. Alle Informationen zur Kennzeichnungspflicht finden die Teilnehmer hier:
- Grundsatz Nr. B.15 und B.15a der Schweizerischen Lauterkeitskommission, zu finden hier: https://www.faire-werbung.ch/wp-content/uploads/2023/06/SLK-Grundsaetze_DE-1.7.2023-2.pdf
4.6. Rechteeinräumung
a. Bosch und die mit Bosch verbundenen Unternehmen (die „Bosch-Gruppe“) erhalten unentgeltlich das unwiderrufliche, unbefristete, nichtausschliessliche sachlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem/den eingereichten Videobeitrag/Videobeiträgen sowie etwa zusätzlich eingereichtem Bild- und/oder Textmaterial (zusammengefasst „Videobeitrag“). Die Bosch-Gruppe ist berechtigt, den Videobeitrag weltweit innerhalb und ausserhalb der Bosch-Gruppe auf beliebige Art und Weise und über beliebige Medien, unabhängig von der Aufzeichnungs- und Übertragungstechnik, insbesondere in Print- und Online-Medien (Internet und Intranet), auch in elektronischer Form, einschliesslich aber nicht beschränkt auf Social-Media-Profilen (z. B. Facebook, Instagram, YouTube), zu speichern, zu Werbe- und Informationszwecken zu verwenden und öffentlich zugänglich zu machen. Dies schliesst das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und zur öffentlichen Wiedergabe ein. Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere auch das sogenannte Recht am eigenen Bild. „Verbundenes Unternehmen“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist jede juristische Person, die unter der Kontrolle von Bosch steht, die Bosch kontrolliert oder die mit Bosch gemeinsam unter Kontrolle steht. Kontrolle besteht, wenn mindestens 50 % (fünfzig Prozent) der Kapitalanteile oder Stimmrechte gehalten werden oder die Unternehmensführung und -politik aufgrund Kapitalanteilen, Verträgen oder auf andere Weise, direkt oder indirekt kontrolliert werden.
b. Die Bosch-Gruppe ist berechtigt, den Videobeitrag zu kürzen, zu schneiden, zu digitalisieren, elektronisch zu bearbeiten, zu retuschieren oder anderweitig zu verändern oder zu bearbeiten.
c. Die Bosch-Gruppe ist berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.
d. Der Filmende verzichtet auf eine Namensnennung. Er erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass die Bosch-Gruppe seinen Namen oder ein Pseudonym sowie seine Berufsbezeichnung/seinen Beruf in den Werbematerialien verwendet.
4.7. Der Teilnehmer versichert, dass der Videobeitrag frei von Rechten Dritter ist und stellt die Bosch-Gruppe insoweit vollumfänglich frei. Dies gilt insbesondere für Persönlichkeitsrechte gegebenenfalls aufgezeichneter Dritter sowie für Urheberrechte Dritter. Darüber hinaus hat der Teilnehmer die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
5.1. Alle Teilnehmer deren Videobeiträge die in Ziffer 3 und 4 genannten Voraussetzungen erfüllen („berechtigte Teilnehmer“) nehmen an der Verlosung teil und erhalten die Möglichkeit, einen der folgenden 175 Stk. Bosch EXPERT Zubehör der höchsten Leistungsklasse, entsprechend dem Material, das der Teilnehmer in seiner täglichen Arbeit am häufigsten verarbeitet, im Wert von bis zu CHF 40 (pro Zubehör) zu gewinnen:
- 45 Stk. EXPERT Diamond Metal Wheel (125 mm)
- 45 Stk. EXPERT Woodworking M480 Net-Starter-Set
- 45 Stk. EXPERT Multi Material S1156XHM-Säbelsägeblatt
- 40 Stk. EXPERT HEX-9 Hard Ceramic Bohrer
und einen tragbaren Bluetooth-Lautsprechern von JBL Go Essential (mit Bosch Logo) im Wert von je CHF 40.
5.2. Die Auslosung der Gewinner erfolgt per Zufallsprinzip unter allen berechtigten Teilnehmern. Die Gewinner der Verlosung werden voraussichtlich am bzw. um den 10. Dezember 2024 per E-Mail benachrichtigt. Ist ein Gewinner über die angegebene E-Mail-Adresse nicht erreichbar, ist Bosch nicht zu weiteren Nachforschungen verpflichtet.
5.3. Wenn ein Gewinner den Preis nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach der Benachrichtigung unter Angabe der Lieferadresse anfordert, sodass der Preis an den Gewinner versendet werden kann, oder wenn ein Gewinner eine ungültige E-Mail- oder Lieferadresse angibt, verfällt der Gewinn.
5.4. Die Gewinne sind vom Umtausch ausgeschlossen und können nicht ersatzweise in bar ausgezahlt werden. Die Gewinne sind nicht auf Dritte übertragbar und können nicht persönlich abgeholt werden.
5.5. Im Fall von Umständen, für die Bosch nicht verantwortlich ist, akzeptieren die Gewinner einen angemessenen Ersatz für ihren Gewinn.
5.6. Der Preis wird an die Lieferadresse des Gewinners gesendet. Mit der Zustellung der E-Mail mit der Gewinnbekanntgabe an den Gewinner übernimmt der Gewinner die volle Verantwortung für die Inanspruchnahme des Preises. Bosch übernimmt keine Haftung für nicht abgeholte oder nicht zugestellte gewonnene Preise.
6.1. Zusätzlich zur Verlosung wählt Bosch bis Ende 2024 die besten Videobeiträge aus. Die Auswahl der besten Videobeiträge erfolgt nach Ermessen der Bosch-Gruppe aus allen während des Aktionszeitraums eingegangenen Videobeiträgen. Die Qualität des Inhalts wird anhand der von Bosch bereitgestellten Richtlinien beurteilt. Die Richtlinien werden sowohl auf der Aktionsseite als auch im Anhang dieser Teilnahmebedingungen bekannt gegeben. Auch der inspirierende Faktor des Nutzerberichts (Videobeitrags) und die Gesamtqualität des Inhalts werden eine wichtige Rolle spielen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.2. Die von Bosch als beste Nutzerberichte ausgewählten Videobeiträge werden ausserdem auf der Website von Bosch Professional für Elektrowerkzeuge und Zubehör www.bosch-professional.com veröffentlicht und/oder auf den offiziellen Social-Media-Kanälen/-Seiten von Bosch Professional für Elektrowerkzeuge und Zubehör, z. B. auf YouTube, Facebook, Instagram usw., erneut gepostet/dort eingestellt.
6.3. Die Videobeiträge – nur die als die besten ausgewählten – werden so lange auf den Bosch-Servern gespeichert, wie es die Marketingstrategie von Bosch erfordert.
7.1. Bosch haftet nicht für Datenverluste, z. B. aufgrund technischer Mängel während der Datenübertragung, aufgrund fehlerhafter, verlorener oder verspäteter Einsendungen oder aufgrund von Netzwerk-, Hardware- oder Softwareproblemen.
7.2. Soweit nach zwingend anwendbarem Recht zulässig, haftet Bosch nicht für Sach- und Rechtsmängel der Gewinne. Insbesondere haftet Bosch nicht für eine Reparatur oder einen Ersatz der Gewinne. Ansonsten haftet Bosch gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (i) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (ii) nach den Vorschriften der jeweils anwendbaren Produkthaftungsgesetze, (iii) im Umfang einer von Bosch übernommenen Garantie sowie (iv) bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Bosch und für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe von Bosch sowie für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
8.1. Die Teilnehmer sind alleine verantwortlich für alle Inhalte, die sie im Zusammenhang mit der Aktion auf ihren eigenen Social-Media-Kanälen/-Profilen (z. B. Facebook, Instagram, YouTube) bereitstellen. Bosch ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer bereitgestellten Inhalte auf potenzielle Gesetzesverstösse oder auf Verletzungen von Rechten Dritter oder die Nichteinhaltung der jeweiligen Plattform-Richtlinien zu prüfen. Die Inhalte dürfen (i) keine Beleidigung anderer Nutzer oder Dritter darstellen und andere Nutzer oder Dritte in keiner Weise verleumden, belästigen oder schädigen, (ii) keine (sonstigen) Rechte Dritter verletzen (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Leistungsschutzrechte), (iii) keine Werbung für Dritte machen (in Form von Links, Texten und/oder Bildern), (iv) keine Viren oder Like-Anfragen enthalten und (v) keine unmoralischen, obszönen, pornografischen, bedrohlichen, gewalttätigen, diskriminierenden oder rassistischen Inhalte darstellen.
8.2. Die Teilnehmer werden Bosch und die Unternehmen der Bosch-Gruppe, Facebook, Instagram, YouTube, das Google Display Network (GDN) sowie deren Verantworltliche, Direktoren, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Tochterunternehmen oder Bevollmächtigte für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den vom Teilnehmer bereitgestellten Inhalten entstehen, vollumfänglich entschädigen und schadlos halten (einschliesslich angemessener Anwaltskosten). Durch Bosch verursachte Ansprüche sind hiervon ausgenommen.
8.3. Mit der Teilnahme an der Aktion stellen die Teilnehmer Facebook, YouTube oder Instagram ausdrücklich von jeglicher Haftung frei.
9.1. Ein Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt Bosch, den jeweiligen Teilnehmer von der Aktion auszuschliessen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht, wenn er versucht, sich mehrfach für die Aktion anzumelden, oder wenn Inhalte des Teilnehmers geltendes Recht, Rechte Dritter oder Rechte von Bosch verletzen. Gleiches gilt bei Inhalte, die als gewaltverherrlichend, anstössig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstossen.
10.1. Bosch behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Bosch insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.
Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Teilnehmer der Datenschutzerklärung des Veranstalters entnehmen. Diese ist unter [https://www.bosch-pt.com/ptlegalpages/ch/scintilla/chde/ese/privacy/] abrufbar, DPO@bosch.com.
12.1. Die Parteien werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck –verwenden. Als vertraulich zu behandelnde Informationen gelten insbesondere Informationen, die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden sowie Informationen, die ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
12.2. Werden vertraulich zu behandelnde Informationen von einer Behörde bei einer Partei angefordert, so ist die andere Partei unverzüglich über die Übermittlung der vertraulich zu behandelnden Informationen an die Behörde zu informieren.
12.3. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 gelten nicht für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
a. ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ihr nach dem Empfangsdatum von einem Dritten rechtmässig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt wurden; oder
b. der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
c. der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
12.4. Jede Partei darf vertraulich zu behandelnde Informationen an ihre Mitarbeiter sowie ihre verbundenen Unternehmen weitergeben, wenn
a. dies zu Zwecken der Durchführung dieser Teilnahmebedingungen erforderlich ist;
b. vertraulich zu behandelnde Informationen nur in dem Umfang weitergegeben werden, wie dies zur Einbindung in diese Teilnahmebedingungen unabdingbar ist (auf einer Need-to-Know-Basis); und
c. der Empfänger von vertraulich zu behandelnden Informationen entsprechend Ziffer 12.5 zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
12.5. Jede der Parteien verpflichtet sich, Mitarbeiter sowie verbundene Unternehmen und Dritte im Sinne von Ziffer 12.4, die berechtigt sind, vertraulich zu behandelnde Informationen zu empfangen, ihrerseits entsprechend den Bestimmungen gemäss Ziffer 12.1 bis Ziffer 12.3 zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit diese nicht bereits anderweitig aufgrund rechtsgeschäftlicher oder gesetzliche Bestimmungen in einem Masse, das dem sich aus Ziffer 12.1 bis Ziffer 12.3 ergebenden Schutzniveau mindestens gleichwertig ist, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
12.6. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmefall nach Ziffer 12.3 nicht nachgewiesen ist.
Diese Teilnahmebedingungen unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ist der Teilnehmer ein Konsument, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist Solothurn, Schweiz. Sofern der Teilnehmer nicht Konsument, sondern Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Scintilla AG
November 2024
Anhang – Inhalt des Videobeitrags
1. Zeige, dass du ein Profi bist und erstelle ein Video, das von deinem Berufsalltag als Handwerker inspiriert ist. Wähle ein realistisches Szenario aus und mache es für deine Zuschauer aufschlussreich. Zeige beispielsweise, was dir Bosch EXPERT-Zubehörsortiment gefällt, wie es deine Arbeit erleichtert usw.
2. Im Videobeitrag dürfen Bosch Professional Produkte sowie auch Produkte anderer Elektrowerkzeughersteller wie Elektrowerkzeuge oder Messwerkzeuge verwendet werden. Allerdings dürfen Marken anderer Hersteller als Bosch nicht erkennbar sein.
3. Länge des Videos: Mindestens 45 Sekunden, maximal 90 Sekunden.
4. Beim Erstellen des Videos müssen unbedingt die Bedienungsanleitungen der verwendeten Werkzeuge und des Zubehörs beachtet werden und die allgemeingültigen Sicherheitsvorkehrungen zum sicheren Umgang mit Elektrowerkzeugen und Zubehör eingehalten werden.
5. Bei der Erstellung des Videos sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist die Abbildung Dritter ohne deren Einwilligung nicht gestattet.
6. Videos müssen auf den eigenen Social-Media-Kanal/-Profil mit #ExpertsShareEXPERT sowie #boschprofessional hochgeladen werden und der Link zum Social-Media-Beitrag muss bis zum 4. Dezember 2024, 8:00 Uhr auf einer von Bosch bereitgestellten Webseite (URL wird dem Teilnehmer per E-Mail übermittelt) hochgeladen werden. Der Social-Media-Kanal/das entsprechende Profil muss öffentlich zugänglich sein.
7. Solltest du deinen Videobeitrag nicht bis zum Ende des Aktionszeitraums hochladen oder in sonstiger Weise gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen verstossen, wirst du von der Aktion ausgeschlossen. Wir sind ferner berechtigt, dich von der Aktion auszuschliessen, wenn dein Videobeitrag unserer Ansicht nach ungeeignet, unangemessen, anstössig, beleidigend oder rufschädigend ist oder politische, religiöse, rassistische, sexuelle, diskriminierende, anderweitig herabwürdigende oder sonstige Inhalte enthält, die nicht dem Interesse von Bosch entsprechen.
8. Der Social-Media-Beitrag muss deutlich als „Werbung“ bzw. „Werbevideo“ gekennzeichnet sein und die Richtlinien des jeweiligen Plattformanbieters sind strikt einzuhalten. Solltest du diesen Vorgaben nicht nachkommen und wir davon Kenntnis erlangen, bist du verpflichtet, den Betrag auf unser Verlangen unverzüglich zu löschen. In diesem Fall können wir dich auch von der Aktion ausschliessen. Beachte beim Hochladen deines Videos auf deinen Social-Media-Kanal/dein Profil bitte die Richtlinien der Landesmedienanstalten (DE) und der Schweizerischen Lauterkeitskommission. Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht findest du hier:
- Grundsatz-Nr. B.15 und B.15a der Lauterkeitskommission unter https://www.faire-werbung.ch/wp-content/uploads/2023/06/SLK-Grundsaetze_DE-1.7.2023-2.pdf
9. Du darfst nur lizenz- und „SUISA-freie Musik“ verwenden. Bei der Suche nach passender Musik hilft dir Google (Google: „Lizenz- und SUISA-freie Musik“).